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Allgemeines
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Ab 2006 können private Wohneigentümer oder Mieter Handwerkerleistungen, die im Wohneigentum/Mietbereich angefallen sind (z.B. Montagezeiten, Reparaturarbeiten, ...) steuerlich geltend machen. Wir weisen diese Kosten für unsere Kunden selbstverständlich auf den Rechnungen separat aus! |
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