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Erhöhung Steuerbonus für Handwerkerkosten ab 1. Januar 2009 |
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| Bei allen Handwerkerleistungen, die ab Januar 2009 in den Wohnungen/ Häusern von privaten Wohneigentümer oder Mietern durchgeführt werden, ist ein Steuerbonus von bis zu € 1.200 als staatlicher "Zuschuss" zu bekommen. Hierunter fällt auch ein Teil der von uns durchgeführten Schreinerarbeiten und wir weisen diese Kosten für unsere Kunden selbstverständlich steuerlich korrekt separat auf den Rechnungen aus! | Foto: Astraios / aboutpixel.de |
Die Bundesregierung hat mit Inkraftsetzung des geänderten §35a Abs. 2 EStG den möglichen jährlichen Steuerbonus von € 600 auf € 1.200 verdoppelt! Für alle im Haushalt des Kunden durchgeführte Arbeiten (z.B. Ein-/Ausbauarbeiten, Renovierungen, ...) sind 20% von Rechnungen bis zu einer Höhe von € 6.000 (inkl. MwSt.) auf der nächsten Steuererklärung ausweisbar. Der Staat fördert diese Arbeiten also mit 20%! Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Handwerktags Baden-Württemberg! |