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Handwerkerkosten für Privathaushalte steuerlich absetzbar |
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Ab 2006 können private Wohneigentümer oder Mieter Handwerkerleistungen, die im Wohneigentum/Mietbereich angefallen sind (z.B. Montagezeiten, Reparaturarbeiten, ...) steuerlich geltend machen. Wir weisen diese Kosten für unsere Kunden selbstverständlich auf den Rechnungen separat aus!
In der vergangenen Koalitionsverhandlung wurde der 35a ESTG deutlich erweitert, nach dem Handwerkerleistungen in Privathaushalten bis zu 3.000€ im Jahr, davon 20%, d.h.maximal 600€ von der Steuer abgezogen werden können. So werden alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen ab Januar 2006 in privaten Haushalten steuerlich absetzbar.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten des Handwerktags Baden-Württemberg! |